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THOMAS H. WEBER
MANAGEMENTBERATUNG
RECRUITING UND COACHING 

Allgemeines

Allgemeines

1. Thomas H. Weber Managementberatung beschäftigt sich mit der Suche und Auswahl von Führungskräften und Spezialisten. Die Suche erfolgt als Unterstützung für Firmen und im Auftrag von Firmen (Auftraggeber), die eine solche Position zu besetzen haben. Die Methodik der Suche wird vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das zwischen Auftraggeber und Berater (Auftragnehmer) gesprochene Wort wird jeweils schriftlich fixiert.

2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer (Thomas H. Weber Managementberatung) dafür alle Informationen zur Verfügung. Sämtliche Informationen werden vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Informationen – gleich welcher Art – an Dritte ist von keiner Seite erlaubt.

3. Vor Beginn eines jeden Projektes werden die Projektkosten ermittelt und festgelegt. Das Honorar wird in der Regel in drei Raten aufgeteilt, 1.Rate bei Auftragserteilung, 2.Rate bei erster Präsentation und die dritte Rate bei Vertragsunterzeichnung bzw. Zusammenarbeit mit einem Kandidaten. Kosten für die ‚Marktansprache‘ werden mit dem Auftraggeber vorher abgestimmt und gesondert in Rechnung gestellt. Weitere Nebenkosten sind Fahrtkosten des Beraters und der Bewerber. Reisekosten des Beraters werden mit € 0,70/km für den PKW, Bahn- bzw. Flugkosten sowie Hotelübernachtungen gegen Beleg mit dem Auftraggeber abgerechnet. Die Reisekosten für Bewerber werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt und abgerechnet. Das Honorar für eine Positionsbesetzung richtet sich nach den Marktgegebenheiten sowie des ersten Gesamtjahreseinkommens für diese Position. In der Regel wird in der Direktsuche ein Betrag von ca. 30% erhoben. Der Auftragnehmer ist Dienstleister und arbeitet in Anlehnung an die Richtlinien des BDU (Bund Deutscher Unternehmensberater). Einmal gezahlte Honorare werden auf keinen Fall zurückerstattet. Sollte der Auftraggeber den Auftrag an den Auftragnehmer stornieren, wird die nächst höhere Rate berechnet.

4. Sollte der vom Auftragnehmer vorgeschlagene und vom Auftraggeber akzeptierte Kandidat innerhalb von sechs Monaten (Probezeit) wieder kündigen erfolgt eine honorarfreie Nachbesetzung (Garantie), exklusive der Marktansprachekosten (Search, Anzeige). Die Nebenkosten (Reisekosten für Berater und Bewerber) bleiben davon unberührt.

5. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass jede Bewerbung – auch und gerade die an den Auftraggeber direkt gesandt werden – mit in das Projekt einbezogen werden und unverzüglich dem Auftragnehmer zur Kenntnis gebracht werden.

6. Wird das festgelegte und vorher besprochene Anforderungsprofil vom Auftraggeber – egal aus welchem Grund – geändert wird das Projekt sofort gestoppt und abgerechnet. Durch das neue Anforderungsprofil entsteht ein neues Projekt, dass beidseitig neu kalkuliert werden muss.

7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedes Projekt zeitlich unbegrenzt und unter Berücksichtigung aller Marktgegebenheiten durchzuführen.

8. Stellt der Auftraggeber eine ihm einmal vorgestellte Person ein so ist dies in voller Höhe honorarpflichtig. Der Zeitraum gilt für 24 Monate nach Vorstellung.

9. Für die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gestellten Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von zehn Tagen als vereinbart.

10. In einer Zusammenarbeit gehen wir davon aus das wir für das beauftragte Projekt Exklusivität besitzen d.h. kein anderer Berater für dieses beauftragt wurde.

11. Sollte einer der jeweils fixierten Vertragsinhalte nicht geltendem Recht entsprechen, so wird dieser Punkt durch eine gültige Formulierung ersetzt, die den wirtschaftlichen Gesichtspunkten am Nächsten sind.



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